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ELEKTRONISCHE
PATIENTENAKTE
Die elektronische Patientenakte - ein Update
Am 6. Februar gab es eine Großveranstaltung im Internet. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat alle bayerischen Ärzte über den aktuellen Stand zur Einführung der elektronischen Patientenakte informiert.
Und erstmals wurde ganz offiziell die Katze aus dem Sack gelassen:
Es ist vorgesehen, dass es Daten gibt, die von den Arztpraxen aber auch von den Patienten freiwillig in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden können. Es gibt aber auch weitere Daten, die verpflichtend in die neue elektronische Patientenakte eingestellt werden müssen und es gibt solche, die automatisch auf die elektronische Patientenakte hochgeladen werden, sobald die Chipkarte eingelesen wird. Dazu zählen zum Beispiel Diagnosen.
Damit stehen all denjenigen, die Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben, viele sensible, personenbezogene Daten zur Verfügung. Diese Daten sollen unter anderem auch für die Forschung verwendet werden. So wurde es kurz und knapp und nüchtern dargestellt.
Dabei ist ja eins jetzt schon klar:
Daten sind das neue Gold. Keiner weiß, wer überhaupt berechtigt ist, im Namen der Forschung auf die persönlichen Gesundheitsdaten von Millionen von Menschen zuzugreifen. Und weil das Interesse bestimmter Gruppen so extrem groß ist, hat man zum heutigen Zeitpunkt bereits 69 Millionen elektronische Patientenakten angelegt. Jede und jeder, der nicht Widerspruch bei seiner Krankenkasse dagegen eingelegt hat, hat bereits eine.
Interessant wird die ganze Sache, wenn so genannte „stigmatisierende oder diskriminierende Daten“ erhoben wurden und diese in falsche Hände geraten. Da kann unter Umständen der Verlauf eines ganzen Menschenlebens dranhängen. Stellen wir uns nur einmal vor, ein Jugendlicher bekommt in frühen Jahren die Diagnose einer psychischen Überlastungsreaktion und ist dann auf einmal nicht mehr würdig, bestimmte Berufe auszuführen, weil seine Datenlage es verhindert - wie zum Beispiel als Erzieher, Krankenpfleger, Lehrer oder im öffentlichen Dienst zu arbeiten…
In unserem letzten Post hatten wir bereits geschrieben, dass uns zu Ohren gekommen ist, dass auch Behörden auf die elektronische Patientenakte Zugriff haben. Davon war am vergangenen Donnerstag keine Rede. Ob lediglich nicht darüber gesprochen wurde, können wir nicht einschätzen. Aber eine gewisse Skepsis ist hier von unserer Seite schon gegeben. Das haben uns die letzten Jahre gelehrt…
Es bleibt also stark abzuwägen, was man zulässt und was eben nicht! Und genau das muss dann aktiv und schriftlich bei der Krankenkasse angezeigt werden.
Wie Sie sich entscheiden, können und dürfen wir nicht beeinflussen. Aber wir empfehlen Ihnen, noch einmal in Ruhe darüber zu schlafen und danach die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Wie auch immer sie ausfällt.
Ihre Dres. Harnisch
www.praxis-dres-harnisch.de

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